Allgemeine Geschäftsbedingungen



I. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Fotografen und seinen Auftraggebern. Mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt, sofern nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
  2. Als „Lichtbilder“ im Sinne dieser Vereinbarung gelten sämtliche vom Fotografen angefertigten Bild- und Medienwerke, unabhängig von ihrer technischen Form oder ihrem Speichermedium. Hierzu zählen insbesondere digitale Bilddateien, Abzüge, Datenträger sowie Videoaufnahmen.


II. HONORARE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUM
  1. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes beziehungsweise einer individuell festgelegten Pauschale. Zusätzliche Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Mietkosten für Räumlichkeiten, Honorare für Modelle oder Kosten für Requisiten, trägt der Auftraggeber, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Da der Fotograf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  3. Kostenvoranschläge dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Sollten während der Auftragsdurchführung unvorhersehbare Mehrkosten entstehen, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Verlängert sich die Produktionsdauer aus Gründen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, kann eine entsprechende Anpassung der Vergütung erfolgen.
  4. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Leistungen. Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar. Gerät der Auftraggeber spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Eine frühere Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt hiervon unberührt.
  5. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen verbleiben die gelieferten Lichtbilder im Eigentum des Fotografen.


III. NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERSCHUTZ
  1. Sämtliche Urheberrechte an den angefertigten Lichtbildern verbleiben uneingeschränkt beim Fotografen.
  2. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht, werden die Bilder ausschließlich für private Zwecke des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
  3. Eine Nutzung über den privaten Bereich hinaus setzt die ausdrückliche Einräumung entsprechender Nutzungsrechte voraus. Diese Rechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
  4. Wird ein Nutzungsrecht eingeräumt, handelt es sich grundsätzlich um ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  5. Ohne entsprechende Rechteeinräumung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Lichtbilder zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verbreiten.
  6. Bei Veröffentlichungen im privaten Online- oder Printbereich ist der Fotograf als Urheber der Aufnahmen zu nennen. Unterbleibt diese Urheberbenennung, kann der Fotograf Schadensersatzansprüche geltend machen.
  7. Unbearbeitete Originaldateien (RAW-Dateien) verbleiben grundsätzlich beim Fotografen und werden nicht herausgegeben.


IV. BILDBEARBEITUNG UND VERÖFFENTLICHUNG
  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Bearbeitung der Lichtbilder dem individuellen fotografischen und gestalterischen Stil des Fotografen entspricht.
  2. Nachträgliche Veränderungen an den gelieferten Bildern sind ohne vorherige Zustimmung des Fotografen unzulässig. Dies umfasst insbesondere Farbänderungen, Schwarz-Weiß-Umwandlungen, Filteranwendungen, Collagen sowie sonstige digitale Bearbeitungen.
  3. Werden die Bilder im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Fotograf als Urheber eindeutig erkennbar bleibt und gegebenenfalls entsprechende Verlinkungen vorgenommen werden.


V. AUFTRAGSABWICKLUNG, TERMINE UND STORNIERUNGEN
  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Bearbeitung der Lichtbilder dem individuellen fotografischen und gestalterischen Stil des Fotografen entspricht.
  2. Nachträgliche Veränderungen an den gelieferten Bildern sind ohne vorherige Zustimmung des Fotografen unzulässig. Dies umfasst insbesondere Farbänderungen, Schwarz-Weiß-Umwandlungen, Filteranwendungen, Collagen sowie sonstige digitale Bearbeitungen.
  3. Werden die Bilder im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Fotograf als Urheber eindeutig erkennbar bleibt und gegebenenfalls entsprechende Verlinkungen vorgenommen werden.
  4. V. AUFTRAGSABWICKLUNG, TERMINE UND STORNIERUNGEN
  5. Nach einer ersten Auswahl stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie zur Verfügung, aus der die gewünschten Aufnahmen ausgewählt werden können.
  6. Nach Abschluss der Bildauswahl erfolgt die finale Bearbeitung. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag innerhalb angemessener Zeit fertigzustellen und die fertigen Bilder bereitzustellen.
  7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen liegen, kann eine zusätzliche Vergütung verlangt werden. Bei Zeitabrechnung gelten die vereinbarten Stundensätze auch für entstandene Wartezeiten.
  8. Kann ein vereinbarter Termin aufgrund höherer Gewalt oder krankheitsbedingter Verhinderung seitens des Fotografen nicht wahrgenommen werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  9. Ist der Auftraggeber aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit an der Teilnahme verhindert, ist der Fotograf unverzüglich zu informieren. Die vereinbarte Auftragssumme bleibt in diesem Fall fällig. Der Auftraggeber erhält hierfür einen Gutschein, der innerhalb eines gemeinsam festgelegten Zeitraums eingelöst werden kann.
  10. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber fällt ein Ausfallhonorar an. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen: ab 21 Tagen vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars, zwischen 10 und 3 Tagen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars, ab 2 Tagen vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Anzahlung geleistet wurde.


VI. HAFTUNG UND DATENSICHERUNG
  1. Für Pflichtverletzungen außerhalb wesentlicher Vertragspflichten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Für Schäden an überlassenen Gegenständen, Datenträgern, Vorlagen oder gespeicherten Daten wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten gehaftet.
  3. Die beim Fotografen gespeicherten Daten werden mit der erforderlichen Sorgfalt aufbewahrt. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung besteht jedoch nicht. Der Fotograf ist berechtigt, gespeicherte Daten drei Jahre nach Abschluss des Auftrags zu löschen.
  4. Für Haltbarkeit und Lichtbeständigkeit der Produkte haftet der Fotograf ausschließlich im Rahmen der Herstellergarantien der verwendeten Materialien.
  5. Der Versand oder die Übermittlung von Bildern, Dateien und sonstigen Vorlagen erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.


VII. LIEFERUNG UND MÄNGELANSPRÜCHE
  1. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, technischer Störungen, Laborproblemen oder Transportverzögerungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Eine Haftung wegen verspäteter Lieferung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Alle Arbeiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Voraussetzung für eine Prüfung ist die Vorlage der beanstandeten Arbeiten.
  3. Bei Nachbestellungen können farbliche Abweichungen gegenüber früheren Produktionen auftreten. Solche Unterschiede begründen keinen Mangel.
  4. Werden digitale Bilddateien eigenständig entwickelt oder gedruckt, übernimmt der Fotograf keine Gewähr für die Qualität der Ergebnisse. Farbverbindliche Abzüge können direkt über den Fotografen bezogen werden.


VIII. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
  1. Soweit gesetzlich zulässig und der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, gilt der Sitz des Fotografen als Erfüllungsort sämtlicher vertraglicher Leistungen.
  2. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, wird der Geschäftssitz des Fotografen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.


IX. WIRKSAMKEIT DER VERTRAGSBESTIMMUNGEN
  1. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Vorschrift.